Brandschutz

 

 

Ihr Unternehmen benötigt einen Brandschutzbeauftragten? Die Notwendigkeit ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen oder Forderung eines Feuerversicherers.

 

Jeder Unternehmer muss auf Grundlage der ArbStättV und des Arbeitsschutzgesetzes Maßnahmen im Bereich der technischen und organisatorischen Brandschutzes treffen.

 

 

 

 

Ihr Unternehmen wird von sander-arbeitssicherheit umfassend und praxisnah im Bereich des Brandschutzes beraten:

 

- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

- Erstellung Brandschutzordnung Teil A

- Erstellung Brandschutzordnung Teil B

- Erstellung Brandschutzordnung Teil C

- Brandschutzbegehungen

- Ermittlung Bedarf Feuerlöscher

- Brandschutzunterweisung

 

 

 

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